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Familienergänzende Betreuung im Vorschulalter

Die Stadt Affoltern am Albis subventioniert die familienergänzende Kinderbetreuung in bewilligten Institutionen und Tagesfamilien nach der von der Gemeindeversammlung beschlossenen Verordnung über die Subventionen der familienergänzenden Kinderbetreuung und dem dazu vom Stadtrat erlassenen Reglement mit Ergänzungen. Aktuell bestehen Leistungsvereinbarungen mit den Kinderkrippen FUGU, Kibiz Sunneland, Chinderstern und Müsliburg sowie dem Verein Tagesfamilien Bezirk Affoltern am Albis. Nicht subventioniert wird die Betreuung in der Spielgruppe oder im Privathaushalt durch eine Nanny.

Bei Anspruch auf Subventionen je nach Einkommens- und Vermögenssituation werden in der Regel Betreuungsverhältnisse in Krippen und Tagesfamilien bis zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts Ihres Kindes unterstützt. Ausnahmen werden in den erwähnten gesetzlichen Grundlagen geregelt, die Sie untenstehend bitte downloaden. Wir errechnen Ihren Anspruch aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation.

Dafür benötigen wir folgende Unterlagen

  • Ausgefüllte und unterschriebene Unterlagenliste

  • Pro Kind ein ausgefülltes Antragsformular

  • Kopie Ihrer aktuellsten Steuererklärung

  • Kopien der letzten 3 Lohnabrechnungen

  • Arbeitsverträge

  • Unterhaltsvertrag bei Alleinerziehenden

  • Betreuungsvertrag Krippe oder Tagesfamilie

Bei allfälligen Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige Sachbearbeiterin, Karin Scherrer-Frey, unter Tel. 043 322 60 18 oder via E-Mail karin.scherrer@stadtaffoltern.ch

 

 

Dokumente

Name
Antragsformular Subventionen Download 0 Antragsformular Subventionen
Unterlagenliste zur Anmeldung Subventionen Download 1 Unterlagenliste zur Anmeldung Subventionen
Reglement Subventionen Download 2 Reglement Subventionen
Verordnung über die Subventionen Download 3 Verordnung über die Subventionen
Ergänzungen zum Reglement Subventionen Download 4 Ergänzungen zum Reglement Subventionen