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Familienergänzende Betreuung im Vorschulalter
Die Stadt Affoltern am Albis subventioniert die familienergänzende Kinderbetreuung in bewilligten Institutionen und Tagesfamilien nach der von der Gemeindeversammlung beschlossenen Verordnung über die Subventionen der familienergänzenden Kinderbetreuung und dem dazu vom Stadtrat erlassenen Reglement mit Ergänzungen. Aktuell bestehen Leistungsvereinbarungen mit den Kinderkrippen FUGU, Kibiz Sunneland, Chinderstern und Müsliburg sowie dem Verein Tagesfamilien Bezirk Affoltern am Albis. Nicht subventioniert wird die Betreuung in der Spielgruppe oder im Privathaushalt durch eine Nanny.
Bei Anspruch auf Subventionen je nach Einkommens- und Vermögenssituation werden in der Regel Betreuungsverhältnisse in Krippen und Tagesfamilien bis zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts Ihres Kindes unterstützt. Ausnahmen werden in den erwähnten gesetzlichen Grundlagen geregelt, die Sie untenstehend bitte downloaden. Wir errechnen Ihren Anspruch aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation.
Dafür benötigen wir folgende Unterlagen
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Ausgefüllte und unterschriebene Unterlagenliste
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Pro Kind ein ausgefülltes Antragsformular
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Kopie Ihrer aktuellsten Steuererklärung
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Kopien der letzten 3 Lohnabrechnungen
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Arbeitsverträge
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Unterhaltsvertrag bei Alleinerziehenden
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Betreuungsvertrag Krippe oder Tagesfamilie
Bei allfälligen Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige Sachbearbeiterin, Denise Merz, unter Tel. 043 322 60 18 oder via E-Mail karin.scherrer@stadtaffoltern.ch
Dokumente
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Antragsformular Subventionen | Download | 0 | Antragsformular Subventionen |
Unterlagenliste zur Anmeldung Subventionen | Download | 1 | Unterlagenliste zur Anmeldung Subventionen |
Reglement Subventionen | Download | 2 | Reglement Subventionen |
Verordnung über die Subventionen | Download | 3 | Verordnung über die Subventionen |
Ergänzungen zum Reglement Subventionen | Download | 4 | Ergänzungen zum Reglement Subventionen |