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Beschlüsse der Schulpflege

Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln die Informationspflicht einer Behörde, so auch die der Schulpflege. Der Zweck einer Veröffentlichung von Schulpflegebeschlüssen ist, der Gemeinde die Tätigkeit der Behörde transparent und nachvollziehbar zu machen und der gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen. 

Hinweis Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips: Das Protokoll der Schulpflege ist gemäss dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV) nicht öffentlich.

 

 

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