Gesundheit
Schulärztliche Untersuchungen
Auszug aus den §§17 und 18 der Volksschulverordnung (VSV) zu den schulärztlichen Untersuchungen:
Die Gemeinden lassen auf ihre Kosten die Schülerinnen und Schüler auf der Kindergartenstufe und auf der Sekundarstufe schulärztlich untersuchen. In der 4. Klasse wird der Impfstatus überprfüt.
Lassen die Eltern die Untersuchung auf eigenen Wunsch bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt durchführen, tragen sie die Kosten.
Bei den Untersuchungen werden die Grösse und das Gewicht erfasst sowie das Seh- und Hörvermögen und der Impfstatus überprüft. An der Sekundarstufe kann die Untersuchung durch ein Gespräch ergänzt werden. Die Eltern werden über den Umfang und die Ergebnisse der Untersuchungen informiert.
In Affoltern a.A. werden die Schulkinder im 1. Kindergartenjahr und zusätzlich in der 4. Primarklasse auf Kosten der Gemeinde schulärztlich untersucht. . Die Eltern werden rechtzeitig über die bevorstehende Untersuchung orientiert. Sie haben die Möglichkeit, auf Wunsch die Untersuchung beim eigenen Kinder- oder Hausarzt durchführen zu lassen. In diesem Fall tragen sie die Kosten selber.
Die Eltern der neuen Kindergartenkinder werden kurz nach Beginn des neuen Schuljahres mit einem Schreiben über den Ablauf informiert. Der Schularzt der Primarschule Affoltern a.A., Dr. Anton Caprez, wird nach den Weihnachtsferien diejenigen Kindergartenkinder des 1. Kindergartenjahres schulärztlich untersuchen, welche bis zu den Weihnachtsferien nicht vom eigenen Kinder- oder Hausarzt untersucht worden sind.
